Mitgliedschaft im TuS

Mitgliedsbeiträge im Hauptverein

Mitgliedschaft Beitrag im Monat (€) Beitrag im Jahr(€)
Einzel Erwachsene 6 72
Einzel Jugendliche/Azubis 5 60
Rentner / Senioren ab 60 Jahre 4,50 54
Familie (mind. 1 Erwachsener und Kinder bis 18 Jahre) 9 108

Die Abbuchungen erfolgen jeweils jährlich im Januar im voraus.
Kündigungen jeweils ausschließlich schriftlich, spätestens jedoch 6 Wochen vor Jahresende.

Mitgliedsbeiträge Abteilung Tennis

Mitgliedschaft Beitrag im Jahr(€)
Jugendliche bis 14 Jahre 26
Jugendliche 15-18 Jahre 41
Schüler/Wehrdienstleistende/Zivis/Azubis/Studenten 41
Erwachsene (Einzelpersonen) 123
Familienbeitrag 225
passive Mitgliedschaft 31

Da jedes erwachsene Mitglied der Tennisabteilung 10 Arbeitsstunden abzuleisten hat, wurden in den Erwachsenenbeitrag 50,- EUR und in den Beitrag für Ehepaare 100,- EUR hinein gerechnet.

Für jede abgeleistete Arbeitsstunde eines Erwachsenen werden 5,- EUR am Jahresende zurückerstattet, höchstens jedoch 50,- EUR bzw. 100,- EUR für Ehepaare.

1) Familienbeitrag =Ehepaare (aktiv) ohne/ mit Kindern (bis 18 Jahre)

Fragen und Antworten zur Vereinsmitgliedschaft

Wie werde ich Vereinsmitglied?

Ganz einfach: 
Mitgliederantrag ausfüllen, unterschreiben und dem jeweiligen Abteilungsleiter, Übungsleiter oder Vorstandsmitglied übergeben.
Nach Eingang des Antrags, erhalten Sie eine Bestätigung der Mitgliedschaft.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2021 von Matthias Reinhardt.

Was kostet eine Mitgliedschaft?

Die Vereinsbeiträge richten sich nach der Form der Mitgliedschaft und sind in der Beitragsordnung (unter Downloads) festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2021 von Matthias Reinhardt.

Was bedeutet eine Mitgliedschaft?

Eine Mitgliedschaft ist ein Vertrag zwischen dem Vereinsmitglied und dem Verein. Die Vertragsregeln ergeben sich aus der Vereinssatzung und der Beitragsordnung (beides unter Downloads).

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2021 von Matthias Reinhardt.

Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die Kündigungsbedingungen ergeben sich aus der Vereinssatzung. Zur Zeit kann bis sechs Wochen vor Jahresende gekündigt werden.
Die Kündigung ist schriftlich (formlos) - im zweifelsfall per Einschreiben - beim Vereinsvorstand einzureichen. Sie erhalten eine Bestätigung der Kündigung, die für Sie der Nachweis der Kündigung ist und entsprechend aufbewahrt werden sollte.

Zuletzt aktualisiert am 26.04.2021 von Matthias Reinhardt.